Wichtiger Hinweis für Anwender von rutschhemmenden Materialien:
Nach der VDI-Richtlinie 2700 ff. darf das Ladegut an keiner Stelle direkten Kontakt zum Fahrzeugboden haben. Nur dann erlangen die ermittelten Reibbeiwerte ihre Gültigkeit.
Unsere Reibbeiwerte wurden aufwändig in einem "Lifetest" mit original Ladegütern auf dem Trailer ermittelt und vom Institut Fraunhofer IML Dortmund mit einem Prüfzeugnis belegt. In unserem Prüfzeugnis finden Sie für Standardanwendungen (z. B. unter Euro-Holzpaletten) genaue Angaben, welche Grösse der Anti-Rutsch-Pad hat und wieviele Anti-Rutsch-Pads beim Ladegut untergelegt werden müssen, um den angegebenen Reibbeiwert rechnerisch ansetzen zu dürfen.
Bei Prüfzeugnissen, denen Laborwerte zugrunde liegen, finden Sie im Regelfall nur Angaben zur Materialstärke der geprüften Antirutschmatte, aber keine Angaben zu den Abmessungen der Anti-rutschmatte bzw. des Anti-Rutsch-Pads.
In diesem Fall müssen Sie entsprechend Antirutschmatten unterlegen, sodass der direkte Kontakt des Ladegutes mit dem Fahrzeugboden ausgeschlossen ist oder Sie Unterlegen z. B. vollflächig mit einer Antirutschmatte. Erst dann sind die Vorgaben der VDI-Richtlinie 2700 ff. erfüllt.
Bitte lesen Sie sich deshalb das Ihnen vorgelegte Prüfzeugnis genau durch!!!
Damit der Anwender Sicherheit hat und die Antirutschmatte "einfach" anwenden kann, führen wir schon seit dem Jahr 2000 unsere Prüfungen für die Serienprodukte und Standardanwendungen mit dem sogenannten "Lifetest" durch. Erst hier stellt sich heraus, ob die eingesetzte Antirutschmatte für das Ladegut und Gewicht geeignet ist. Vielfach haben wir schon feststellen müssen, dass die Laborwerte der angegebenen Reibbeiwerte deutlich höher liegen, als die festgestellten Anwendungswerte in einem Lifetest.
Ein Lifetest ist wesentlich kostenintensiver als ein einfacher Labortest mit einem z. B. 40 cm langen Ausschnitt aus einer Palettenkufe.
Nur für Forschungszwecke, für neue oder spezielle Antirutschmatten - wo ein Lifetest noch nicht durchgeführt werden konnte oder nicht durchgeführt werden kann - lassen wir unsere Prüfungen mit einem Labortest durchführen.
Für alle anderen - nicht im sogenannten "Lifetest" geprüften Anwendungen - mit den gleichen Reibpartnern ist auch hier die Vorgabe der VDI-Richtlinie 2700 ff. zu beachten, dass das Ladegut an keiner Stelle direkten Kontakt zum Fahrzeugboden haben darf.
Wir lassen jährlich 2 -3 Lifetest-Prüfungen mit unseren Antirutschmatten durchführen. Hier können wir auch gerne Ihr Ladegut im Lifetest mit unseren oder anderen Antirutschmatten kostengünstig mitprüfen lassen. Danach erhalten Sie vom Fraunhofer IML Dortmund Ihr eigenes Prüfzeugnis.