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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

MAROTECH verfolgt in erster Linie das Ziel, Sie als Kunden und Geschäftspartner zufriedenzustellen. Sollte trotzdem einmal ein Fehler vorkommen, so wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns. Wir finden eine annehmbare Lösung.

Allgemeines 
Für alle Kaufverträge und damit zusammenhängende Rechtsgeschäfte mit MAROTECH gelten ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen. Wir widersprechen hiermit ausdrücklich möglichen Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen. Die Verkaufsbedingungen von MAROTECH gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zu demselben Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(Rechtswahl) Im Verhältnis zu Kaufleuten und ihnen gleich zu stellenden Personen und Einrichtungen wird die Anwendung ausschließlich des Deutschen Rechts bei gleichzeitigem Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.
Änderungen, Ergänzungen, vertragliche Vereinbarungen und Nebenabreden, schriftlich oder mündlich, bedürfen zur Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch MAROTECH.
(Datenschutz) Die Behandlung sämtlicher Daten erfolgt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Der Käufer wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 BDSG davon unterrichtet, dass seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert und für den Vertragszweck maschinell verarbeitet werden. Soweit notwendig, erfolgt eine Weitergabe der Daten an die in die Geschäftsabwicklung eingebunden Firmen. Dieses gilt auch für Zwecke der Kreditprüfung. Darüber hinaus findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt (wir verkaufen keine Kundendaten!).
 

Angebot
Die Annoncen, Anzeigen und bildlichen Darstellungen von MAROTECH sind stets unverbindlich, stellen nur eine Aufforderung von MAROTECH an die möglichen Käufer zur Abgabe von Angeboten dar und verpflichten MAROTECH nicht zur Annahme eines Auftrags. Sofern MAROTECH einen Auftrag schriftlich bestätigt, besteht dann eine Verpflichtung zur Lieferung. Der Kunde / Auftraggeber ist an seinen Auftrag vier Wochen gebunden.

Konstruktionsänderungen & Farbabweichungen
Geringfügige Abweichungen in Farbe, Modellform, Material oder Verarbeitung bleiben vorbehalten und berechtigen den Käufer nicht zur Beanstandung. Insbesondere bleiben durch technische Fortschritte bedingte Verbesserungen vorbehalten. Angaben von MAROTECH oder von Zulieferanten, z.B. Zeichnungen, Montageskizzen, technische Daten und Bezugnahme auf Normen, sind lediglich Beschreibungen und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Verlangt der Käufer zugesicherte Eigenschaften, bedarf es einer schriftlichen Aufforderung an MAROTECH unter Angabe der konkreten Einsatzbedingungen und Umgebungsvariablen.

Auftragsbestätigungen 
Sofern eine Auftragsbestätigung von MAROTECH als Annahme des Angebots übersandt wurde, hat der Auftraggeber diese sofort nach Erhalt auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen, insbesondere auf ihre Art, Maße, Mengen, Preise und Lieferzeit der Gegenstände. Der Inhalt der Auftragsbestätigung wird für MAROTECH und den Kunden verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Zugang der Auftragsbestätigung, eine etwaige Abweichung von seinem Auftrag bzw. seiner Bestellung geltend macht.

Bestätigungsschreiben
Nimmt der Empfänger (Kunde) zumindest ähnlich einem Kaufmann am Geschäftsleben teil und hat ein Vertragsschluss aus Sicht von MAROTECH bereits mündlich stattgefunden, so kommt das Rechtsgeschäft, bei Schweigen des Empfängers, mit dem Inhalt des kaufmännischen Bestätigungsschreibens zustande.

Preise
Lieferungen, für die nicht feste Preise vereinbart worden sind, erfolgen zu dem am Tag der Bestellung gültigen Listenpreis in der ausgewiesenen Währung. Die Preise gelten jeweils nur für die bestellte Menge und nur für die Ausführung des Einzelvertrages. Für Gewerbetreibende und Kaufleute erfolgen unsere Preisangaben immer in Netto ohne Umsatzsteuer, für Verbraucher sind zusätzlich die Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Ist der Kunde Kaufmann oder ähnlich einem Kaufmann zu behandeln, richtet sich die Höhe der zu berechnenden Umsatzsteuer nach verschiedenen Faktoren, wie Identität das Käufers, Beschaffenheit des gekauften Produkts und nach dem Zielort, an welchen das Produkt versandt werden soll.

Verpackung & Versand
Alle Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ab Lager FULDA ausschließlich Verpackung, die zum Selbstkostenpreis berechnet wird. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. MAROTECH wählt die Verpackung, Versandart und den Versandweg aus. Die Gefahr geht auf den gewerblichen/kaufmännischen Käufer über, sobald die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt oder an einen Spediteur oder Frachtführer übergeben ist, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers in FULDA. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die MAROTECH nicht zu vertreten hat, geht die Leistungsgefahr vom Tage des Zugangs der Mitteilung über die Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine Transportversicherung erfolgt aufgrund der rechtlichen Vorgaben durch die Speditionsbedingungen auf Kosten des Käufers.

Zahlungsbedingungen
Skontoabzüge sind, sofern sich aus einer Individualvereinbarung nichts anderes ergibt, zulässig, wenn der Käufer alle bei MAROTECH zeitlich voran gehenden offenen Rechnungsbeträge ausgeglichen hat. Rechnungen von MAROTECH sind sofort mit Auslieferung der Ware und Zugang der Rechnung fällig. Der Käufer kommt spätestens in Verzug mit der Zahlung an MAROTECH, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Käufer, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. Geht der Rechnungsbetrag innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum bei uns ein, so ist der Käufer berechtigt 2% Skonto abzuziehen. Bei sonstigen Rechnungen, z.B. für Dienstleistungen, Montagen, Reparaturen u.a., werden keine Skontoabzüge bewilligt. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen wegen von MAROTECH bestrittenen oder nicht rechtsfähig festgestellten Gegenansprüche ist nicht möglich. MAROTECH ist bei Verzug berechtigt, Mahngebühren pauschal in Höhe von Euro 15,00 je Mahnung zu berechnen. Werden die Zahlungsfristen überschritten, so werden von MAROTECH Verzugszinsen berechnet. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. MAROTECH kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist MAROTECH gestattet. Wechsel werden von MAROTECH nur aufgrund besonderer Vereinbarung herein genommen. Die Hereinnahme von Wechseln und Schecks erfolgen nur erfüllungshalber und nicht an Erfüllungs Statt, d.h. erst nach erfolgreicher Befriedigung erlischt die ursprüngliche Forderung.
MAROTECH kann die ihr obliegende Leistung verweigern und zurückhalten, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ihr Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, und kann vom Vertrag zurück treten, wenn der Käufer trotz Aufforderung zur Leistung Zug-um-Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist.

Liefertermine / Lieferfristen
Die Lieferzeit wird gerechnet vom Tage der Auftragsbestätigung, sofern versandt, und bis zur Absendung der Ware, oder bis zur Abholung am Lager von MAROTECH in FULDA. Liefertage sind immer Arbeitstage ohne Sonnabend. Teillieferungen durch MAROTECH sind zulässig und können in Rechnung gestellt werden. Mögliche Teilabrufe durch den Kunden haben so rechtzeitig zu erfolgen, dass eine einwandfreie Herstellung, Zulieferung bzw. Auslieferung innerhalb der vereinbarten Lieferzeit möglich ist. Anderenfalls verlängert sich diese um einen entsprechenden Zeitraum. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist nachweislich auf Hindernisse zurück zu führen, die MAROTECH nicht zu vertreten hat, z.B. Streik, Aussperrung oder Lieferverzug unseres Zulieferanten und ähnliches, so verlängert sie sich angemessen.

Eigentumsvorbehalt
MAROTECH behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller auch künftig entstehenden Forderungen aus derselben Geschäftsbeziehung - gleichgültig aus welchen Rechtsgründen - vor, auch wenn eine Kaufpreiszahlung für bestimmte bezeichnete Lieferungen erfolgt. Vor einer Pfändung oder irgendeiner anderen Beeinträchtigung der MAROTECH zustehenden Rechte durch Dritte muss der Käufer MAROTECH unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer ist berechtigt, über die von MAROTECH gelieferte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu verfügen. Veräußert der Käufer diese Waren, so tritt er hiermit bereits jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen von MAROTECH aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Entgeltforderungen gegen seine Abnehmer an MAROTECH ab. Auf Verlangen von MAROTECH ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Unterbesteller bekannt zu geben und an MAROTECH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Unterbesteller erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Bei Vermischung und Verbindung und dem damit erfolgenden Erlöschen eines Vorbehaltseigentums von MAROTECH überträgt der Käufer bereits jetzt das Miteigentum an der durch Verbindung und Vermischung entstandenen Sache auf MAROTECH, die Übergabe wird ersetzt durch die seitens des Käufers unentgeltliche Mit-Verwahrung für MAROTECH.

Beanstandungen
Ist das Geschäft auch für den Kunden ein Handelsgeschäft, ist der Kunde verpflichtet, alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich nach der Übergabe, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau, zu untersuchen und zu beanstanden. Wird ein offensichtlicher Mangel für den Verbraucher, oder ein versteckter Mangel für den als Kaufmann zu behandelnden Käufer oder einen Verbraucher, erst zu einem späteren Zeitpunkt offensichtlich, so hat ihn der Käufer innerhalb von 2 Monaten nach Entdeckung schriftlich zu beanstanden, es sei denn, der Mangel beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MAROTECH. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge bei MAROTECH, so gilt die Ware als genehmigt und fehlerfrei, Gewährleistungsansprüche jeder Art erlöschen. Waren, die laut MAROTECH als Minder-Qualität, z.B. "Qualität 1 B" oder "2. Wahl", verkauft werden, unterliegen nicht der Mängelrüge.

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gem. § 312g Abs. 1 S 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

MAROTECH GmbH
Industriepark West
Abteilung: RETOUREN
Heinkelstr. 2-4
36041 Fulda

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung

Gewährleistung
Gegenüber Kaufleuten und Gewerbetreibenden und ihnen gleich zu stellenden Personen und Einrichtungen ist die Gewährleistung bei berechtigter Beanstandung von Mängeln nach Wahl von MAROTECH auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung beschränkt. Für alle Waren gelten ergänzend Garantiebestimmungen, soweit die Waren mit solchen vom Hersteller versehen worden sind. Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben. Gewährleistungsansprüche verjähren bei einem Käufer, der Kaufmann ist, in einem Jahr, bei Verbrauchern in zwei Jahren.

Haftungsbeschränkung
Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, z.B. wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Mangelfolgeschäden, Schäden aus unerlaubter Handlung (soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit betroffen sind) und aus sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, MAROTECH haftet wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen Vorsatzes oder wegen grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Firmensitz der MAROTECH GmbH, und als Gerichtsstand wird ausschließlich das zuständige Gericht für den Erfüllungsort vereinbart, wenn der Kunde zu den Kaufleuten im Sinne des HGB gehört, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder für den Fall, dass ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


MAROTECH GmbH    Heinkelstr. 2-4    D-36041 Fulda, Stand Mai 2008

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